Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter hauswirtschaftlicher Versorgung ist eine fachkundige Betreuung des Klienten in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Hauswirtschaft zu verstehen.
Die Betreuung bezieht sich sowohl auf die Haushaltsorganisation als auch auf die Durchführung der täglichen Haushaltsaufgaben. Diese beinhalten z.B. einkaufen gehen und andere Besorgungen erledigen, die Begleitung des Klienten bei Arztbesuchen und Behördengängen, Mahlzeiten vorbereiten und/oder kochen, Geschirr spülen, das Verrichten von täglich anfallenden Reinigungsarbeiten, Abfallentsorgung, Wäschepflege: Wäsche wechseln, waschen, trocknen, bügeln. Die Betreuungsperson teilt sich die Arbeit im Haushalt nach den jeweiligen Erfordernissen selbstständig und eigenverantwortlich ein.
Die hauswirtschaftliche Versorgung ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, sich zu Hause, in seiner gewohnten Umgebung, im Rahmen der häuslichen Pflege, pflegen zu lassen.
Die häusliche Pflege zieht der Gesetzgeber einer Betreuung im Pflegeheim vor. Deshalb zahlen die Pflegekassen nach SGB XI (siehe: „Sozialgesetzbuch“) vom Gesetzgeber anerkannte hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Man unterscheidet die kleine hauswirtschaftliche Versorgung und die große. Die kleine hauswirtschaftliche Versorgung kann einmal pro Tag geleistet werden und beinhaltet das Reinigen des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung. Auch die Trennung und Entsorgung des Abfalls gehört hierzu. Die große hauswirtschaftliche Versorgung wird zweimal in der Woche bezahlt. Hierzu gehört: das Reinigen von Fußboden, Möbeln, Haushaltsgeräten und gegebenenfalls der Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen. Es handelt sich bei dieser Reinigung stets um eine regelmäßig anfallende Reinigung, nicht um eine Grundreinigung.
Zum Einkaufen gehören ebenfalls das Erstellen eines Einkaufplans und das Einräumen der Einkäufe in Schrank und Kühlschrank. Grundsätzlich wird das Einkaufen zweimal in der Woche anerkannt. Sollte jedoch Essen auf Rädern geliefert werden, kann diese Position nur einmal in der Woche geltend gemacht werden. Im Einzelfall kann öfter eingekauft werden.
Das Waschen der Wäsche und der Kleidung, das Einräumen der Wäsche, die Pflege, wird einmal in der Woche von der Pflegekasse bezahlt, bei absoluter Stuhl-/ und oder Harninkontinenz zweimal pro Woche.
Dadurch ist eine kontinuierliche, qualitätsgerechte, dem individuellen Bedarf des Klienten entsprechende hauswirtschaftliche Betreuung gewährleistet. Die Fachkräfte wechseln sich im Rhythmus von ein bis drei Monaten bei den Klienten ab. Bei Ausfällen durch Krankheit, Urlaub, Kündigung oder persönlicher Unverträglichkeit wird schnellstmöglich eine geeignete Ersatzkraft eingesetzt.
Zusätzlich zu den Tätigkeiten im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung, die im Rahmen des SGB XI von den Pflegekassen anerkannt werden, besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie ein erweitertes Zusatzleistungsangebot erstellen.